Ihr Gebäude Energieausweis

Der neue Energieausweis – Rechtlicher Rahmen
Die EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet in Art. 7
alle EU-Mitgliedstaaten einen ENERGIEAUSWEIS für Gebäude einzuführen.
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), der DIN 4701-10 und DIN 4701-12
Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen und der DIN V 18599
Energetische Bewertung von Gebäuden.
Nach Inkrafttreten der EnEV am 01. Oktober 2009 müssen Gebäudeeigentümer den
Energieausweis erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen,
sanieren, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende
Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind
Energieausweise nichts Neues:
Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.
stacks_image_2BD243C7-9A59-4D74-8086-2ECBED682C58

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel mit Zukunft
Der Energieausweis informiert über die
energetische Qualität eines Gebäudes.
Dafür werden Eigenschaften der Gebäudehülle
(Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtigkeit usw.)
und der Heizungsanlage des Gebäudes
begutachtet und bewertet.
Das Ergebnis wird in einem einfachen
und leicht verständlichen farbigen Label
dargestellt. Der Energieausweis enthält
darüber hinaus Hinweise und Vorschläge,
wie die Energieeffizienz des Gebäudes
durch Modernisierungen verbessert werden kann.

Möchten Sie wissen:
Wie Sie Heizkosten sparen?
Wo an Ihrem Haus Wärme verloren geht?
Welche Modernisierung sinnvoll ist?
Wie Sie den Wert Ihres Gebäudes erhalten oder verbessern können?
Wie Sie Zuschüsse für Ihre Gebäudemodernisierung bekommen?